Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.     Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundeschule Hunde-Alltag, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.

 

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

      Mit einem Vertragsabschluss werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und anerkannt.

 

 2.     Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt

2.1  Der Veranstalter bietet Seminare, Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde und ihre Halter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

 

2.2  Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung/Anmeldung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung/ Anmeldung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.

 

2.3  Mit seiner Teilnahmeerklärung/Anmeldung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltungen an. Die Unterrichtsgebühr/Kursbetrag ist für die vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus und spätestens am ersten Unterrichtstag zu bezahlen. Bei Seminaren/Workshops ist die Gebühr mit der Anmeldung sofort fällig.

 

2.4  Fest vereinbarte Termine haben Bestand. Nicht eingehaltene Termine gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Unterricht kann seitens der Hundeschule Hunde-Alltag, nach eigenem Ermessen abgebrochen werden. Darauf erfolgt eine anteilige Rückerstattung.

 

2.5  Beim Einzeltraining („Einzel- & Haustraining“) kann der vereinbarte Termin bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt und/oder neu vereinbart (verlegt) werden. Für wöchentlich aktive Kunden (Teilnehmer: Mantrailing & Alltags-Training) gibt es 10% Rabatt.

 

2.6  Beim "Freizeit-Mantrailing" kann bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden.
      Bei dem dazugehörigen "Monatskarte/Schnupperstunden Einsteiger" sind alle Trail-Stunden
      in dem vereinbarten Gültigkeitszeitraum zu absolvieren, da sie sonst verfallen.
      Bei Rücktritt/Stornierung nach erfolgter Teilnahmeerklärung/Anmeldung der vereinbarten
      Unterrichtsstunden durch den Teilnehmer, werden  die wahrgenommenen
      Unterrichtsstunden zum normalen (nicht Rabattierten!) Stundenpreis verrechnet, hinzu
      kommt eine Bearbeitungspauschale von 5,00 €.
     
Bei Unterrichtsausfall, der von der Hundeschule zu vertreten ist, verlängert sich die Gültigkeit
      um den entsprechenden Zeitraum.

 

2.7  Bei den jeweiligen/wöchentlichen Unterrichtsstunden des Alltags-Training gilt eine Anmeldung bis spätestens 24 Stunden vorher als verbindlich und ist zu bezahlen!

2.8  Bei Seminaren/Workshops gilt: die Anmeldung ist nur in Verbindung mit der sofortigen Zahlung der Teilnahmegebühr gültig. Bei Rücktritt oder krankheitsbedingtem Ausfall des Teilnehmers, während der Veranstaltung, erfolgt keine Rückerstattung.

 

      Bei Stornierung:

      bis 30 Tage vorher: 100% der Gebühren erstattet (abzgl. 5,-- € Bearbeitungspauschale)

      bis 21 Tage vorher:   50% der Gebühren erstattet (abzgl. 5,-- € Bearbeitungspauschale)

      Danach: keine Erstattung der Teilnahmegebühr (evtl. Ersatzteilnehmer!)

 

      Der  Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
Sollte die Veranstaltung von Seiten des Veranstalters abgesagt werden, so wird die bereits bezahlte Gebühr zu 100% zurückerstattet (kostenfrei).
Bei Möglichkeit, wird ein Ersatzangebot unterbreitet. Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrach, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen dem Teilnehmer keine Ersatzansprüche zu.

 

3.     Vertragsdauer und Vergütung

3.1  Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. 

 

3.2  Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen  Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 

 

3.3  Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Teilnahmegebühr (siehe 2.3) ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen.
Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.

 

3.4  Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

4.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

4.1  Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.

 

4.2  Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen - siehe unter # 2.5 bis 2.9.

 

5.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

5.1  Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. 

 

5.2  Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

5.3  Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 

5.4  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

 

5.5   Jeder teilnehmende Hund muss gemäß, dem Wissenstand der tierärztlichen Medizin (altersentsprechend), geimpft und entwurmt sein. Für den Hund muss ein gültiger Impfpass vorhanden sein. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.

 

5.6  Bei, während der Veranstaltung, auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

      Fällt der Hund weg. Krankheit aus, so ist der Veranstalter berechtigt, sich eine erneute Teilnahme durch eine Bescheinigung vom behandelnden Tierarzt bestätigen zu lassen.

 

5.7  Kranke Hunde dürfen NICHT am Unterricht/Veranstaltung teilnehmen!
Läufige Hündinnen können evtl. nicht am Unterricht/Veranstaltung teilnehmen.
 

6.     Haftung

6.1  Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

6.2  Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.
Die Teilnahme oder der Besuch der jeweiligen Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.

      Begleitpersonen/Ersatzteilnehmer sind durch den Hundehalter/Teilnehmer von dem  Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

 

7.     Sonstige Bestimmungen

7.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

7.2   Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

 

7.3   Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

 

7.4  Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während dem Unterricht/Veranstaltung, Fotos- und Filmaufnahmen gemacht werden. Diese werden ausschließlich für Zwecke der Hundeschule Hunde-Alltag weiterverwendet und/oder veröffentlicht (Workshops & Seminare, Homepage, Werbung, Facebook, etc.). Bei Aufnahmen für andere Zwecke werden Sie gesondert um Zustimmung gefragt.
Begleitpersonen/Ersatzteilnehmer sind durch den Hundehalter/Teilnehmer hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

7.5  Alle von der Hundeschule Hunde-Alltag herausgegebene Unterlagen in Schriftform (z.B. Theorie und  Kursinhalte), unterliegen dem Urheberrecht der Hundeschule (Ann-Sophie Griebel) und dürfen NICHT ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Hundeschule (Ann-Sophie Griebel) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden!

7.6  Begleitpersonen und/oder Ersatzteilnehmer sind durch den Hundehalter/Teilnehmer von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis zu setzen.

 

7.7   Ferner behalte ich mir das Recht auf Schadensersatzforderung vor

 

7.8   Gerichtsstand ist Darmstadt

 

                                      -- Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund § 19 Abs. 1 UStG.--